Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang unserer Verpflichtungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rah-men von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung so- wie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferung auftreten.

4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Leistungsverzugs, Unvermögens oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Wir versenden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers die Ware. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, inklusive Mehrwertsteuer. Für Besteller, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten für alle Lieferungen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise, insbesondere unsere Listenpreise.

7. Sämtliche Zahlungen sind per Vorkasse zu leisten.

8. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Die Frist wird nur durch Eingang der Rüge bei uns, nicht jedoch bei unseren Vertretern, gewahrt. Nach Ablauf der Frist ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Besteller, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die insoweit weitergehenden Vorschriften der §§ 377, 378 HGB.
Für Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zunächst ausschliesslich in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern.
Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich oder fehlgeschlagen oder wird die Nachbesserung oder Nachlieferung von uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgenommen, kann der Besteller nach seiner Wahl entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Montageanleitungen und Betriebskonstruktionen übernehmen wir keine Haftung.

9. Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Die Waren dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Hilfe zu leisten.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns die für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.

Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen, wenn und insoweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.
10. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandswertes, ist für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts nach unserer Wahl Mainz oder der Wohnsitz des Kunden.

Stand: 08/2004

Zurück